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Co-Beratung für Berater | Berater!mpulse

Wenn es dem Steuerberater zu juristisch oder dem Anwalt zu steuerlich wird ...

Cooperation mit absolutem Mandatsschutz: Wir cooperieren als Steueranwälte bundesweit mit Steuerberatern und Rechtsanwälten als deren CoBerater. Cooperatio, nicht Konkurrenz lautet unser Credo. Mit absolutem Mandatsschutz für den vermittelnden Berater: wir bearbeiten ausschließlich das uns angetragene Einzelmandat; das Dauermandat übernehmen wir nicht. Beraterkollegen, mit denen wir zusammenarbeiten, wissen das − viele inzwische schon seit Jahren und Jahrzehnten. Wenn gewünscht, verpflichten wir uns hierzu gerne auch schriftlich und strafbewehrt.

4 Beratungswege sind denkbar:

  • Wir übernehmen das steueranwaltliche Einzelmandat (der Berater des Mandanten wird parallel zeitnah und lückenlos unterrichtet).
  • Wir beraten als steueranwaltlicher Co-Berater neben dem Berater des Mandanten (im Einzelfall oder dauerhaft).
  • Wir stehen dem Berater und seinem Mandanten für eine 2. Meinung zur Verfügung
  • Wir bleiben ganz im Hintergrund, fertigen Stellungnahmen, Gutachten, Schriftsatz-, Vertrags-, Testamentsentwürfe.

In Seminaren und Vorträgen vermitteln wir Beratern Ideen, Wissen, Erfahrung, Know how. und teilen unser Wissen, unsere Erfahrung, unser Know how. Wir tragen für externe Veranstalter (Kammern, Berufsverbände etc.) vor, aber auch in unserer Tagungsreihe Berater!mpulse.

Interesse? Melden Sie sich gerne telefonisch − via Fax, eMail, Post − gerne mit unserem Anfragebogen.