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Wegen Insolvenzstraftaten wird im Zuge jedes Insolvenzverfahrens ermittelt. Die Vorwürfe lauten: Insolvenzverschleppung | Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen | Bankrott | Gläubigerbegünstigung | Schuldnerbegünstigung.
Und weil mit Ermittlungen in jedem Insolvenzfall zu rechnen ist, beginnt die Verteidigung am besten prophylaktisch bei den ersten Krisenanzeichen -- damit die strafrechtlichen Ermittlungen möglichst zu keinem Tatverdacht führen und ein Ermittlungsverfahren idealerweise erst gar nicht eingeleitet oder sang- und klanglos wieder eingestellt wird -- oft ohne daß der Betroffene davon etwas erfährt.
Die Verteidigung gegen Insolvenzdelikte führt primär über insolvenzrechtliche und betriebswirtschaftliche Vorfragen. Hier liegt das wesentliche Verteidigungspotential. Sie erfordert den insolvenzrechtlich und betriebswirtschaftlich sattelfesten Verteidiger.
Dazu gehören Fragen wie ...
Mit Insolvenzdelikten gehen oft steuerstrafrechtliche Vorwürfe einher. Das erfordert den Verteidiger, der zugleich Steuerstrafverteidiger ist, um gegen alle (insolvenzstrafrechtliche und steuerstrafrechtliche) Verdachtslagen aus einer Hand verteidigen zu können.