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z.B. Selbstanzeige | Strafverteidigung | Steuerfahndung

… über 95 % aller Verteidigungsmandate enden ohne öffentliche Hauptverhandlung.

… Geschäftsführer nach 28 Tagen Untersuchungshaft auf freiem Fuß mit rechtskräftiger Bewährungsstrafe.

… von einem Hinterziehungsvorwurf von anfangs 985.000 € bleibt eine Nachzahlung von 35.000 €; das Strafverfahren wird eingestellt.

… Selbstanzeige in allerletzter Minute. Doch sie wird von den Ermittlungsbehörden nicht anerkannt, da angeblich verspätet. Nach fünf Jahren Prozeß steht rechtskräftig fest: die Selbstanzeige war wirksam. Keine Strafe. Und auch keine Steuern: das Finanzamt hatte in seiner Siegesgewißheit übersehen, geänderte Steuerbescheide zu erlassen. Inzwischen war die Festsetzungsverjährung eingetreten.


z.B. Steuerstreit

… Steuerforderungen von 580.000 €, festgesetzt gegen zwei Erbengemeinschaften mit insgesamt 18 Erben, verteilt durch halb Deutschland. Verfahrensfehler in den angefochtenen Bescheiden zum richtigen Zeitpunkt gerügt als die Bescheide wegen Festsetzungsverjährung nicht mehr geändert werden können. Kurioses Prozeßergebnis: eine Steuererstattung von 19.876 €!


z.B. Steuervollstreckung

… der verzweifelte Mandant wird mit Steuerforderungen von 1,7 Millionen € konfrontiert, die vor 17 Jahren festgesetzt worden sein sollen, von denen der Mandant aber nichts wußte. Zahlung ist ihm absolut unmöglich. Bleibt es dabei, kann nur noch ein Insolvenzverfahren helfen, um ihn zu entschulden. Zu einem hohen Preis: sein mühsam aufgebautes Immobilien- und Kapitalvermögen wäre mit einem Schlag dahin. Akribisches Aktenstudium der Steuerakte lässt nach mehreren Monaten erkennen: die Zahlungsverjährung wurde in den zurückliegenden 17 Jahren nicht wirksam gehemmt. Die ruinös erscheinenden Nachforderungen sind tatsächlich längst erloschen.


z.B. Betriebsprüfung

… 1,3 Millionen € Steuernachzahlung würden ein Unternehmen und die Existenz von 48 Arbeitsplätzen vernichten und die wirtschaftliche Existenz zweier Unternehmerfamilien ruinieren; nach drei Vorberichten, acht Jahren Verfahrensdauer bleiben gerade einmal 3,5 % = weniger als 40.000 € übrig, die hingenommen werden – teils aus verfahrensökonomischen Gründen, teils wegen zwischenzeitlicher Änderung der Rechtsprechung.