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Steuerstrafverteidigung nach allen Regeln der KUNST ...

Wechsel- & Nebenwirkungen: Steuerstrafverteidigung ist der dreifache Spagat zwischen Straf- und Steuerrechtsfolgen sowie dem betriebswirtschaftlich Notwendigen und Machbaren.

  • Jedes Verteidigungsargument führt zu Steuerfolgen.
  • Jede steuerliche Argumentation löst strafrechtliche Konsequenzen aus.
  • Jede Lösung muss wirtschaftlich vertretbar sein: Strafsanktion, Steuerfolgen, Streit- und Verteidigungskosten müssen kalkulierbar bleiben.

Das größte Verteidigungspotential bietet die Verteidigung über den objektiven Hinterziehungstatbestand: den Steuertatbestand. Kann die angeblich hinterzogene Steuer erfolgreich bestritten werden, beseitigt das den Strafvorwurf: Steuern, die nicht bestehen, können nicht hinterzogen sein. (So einfach! Und doch so schwer...)

Optimal verteidigen kann nur, wer neben dem strafrechtlichen Repertoire gleichermaßen perfekt die steuerrechtliche Klaviatur beherrscht: der Steuerstreit muss wann immer möglich als Verteidigungsterrain genutzt werden.

Verteidigung in diesem Spannungsfeld erfordert Verteidigungs- und Verhandlungsgeschick. Wir beraten, streiten, verteidigen vom Fahndungseingriff bis zur Revision und Verfassungsbeschwerde. Wo möglich, suchen wir nach Verständigungslösungen wo sie dem Interesse des Mandanten gerechter werden als die streitige Verteidigung fortzuführen.

Wir beraten präventiv bei der Selbstanzeige, Nacherklärung und durch Tax Compliance.

Als CoBerater stehen wir Strafverteidigern für den steuerlichen Verteidigungspart als

  • Steueranwalt zur Verfügung und
  • Steuerberatern als Steuerstrafverteidiger.