zitat zadra light

Steuergestaltung durch Rechtsgestaltung – nach allen Regeln der KUNST …

Steuerfolgen sind gestaltbar: durch steuerrechtlich anerkannte Rechtsgestaltung mit Verträgen, Verfügungen, Testamenten.

Zum Beispiel:

  • Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
  • Unternehmensumwandlung | Rechtsformwechsel
  • Unternehmenskauf | -verkauf (M & A: mergers & acquisitions)
  • Fusion
  • Gesellschafts- | Geschäftsführerverträge
  • Betriebsaufspaltung
  • Realteilung | Anteilsübertragung
  • Unternehmensverträge
  • Nachfolge auf Inhaber- oder Führungsebene
  • Verträge zwischen nahen Angehörigen
  • Güterstandsvereinbarungen Übergabeverträge, vorweggenommene Erbfolge, Testamente
  • Asset Protection: seriöser Vermögensschutz für Unternehmer | Unternehmerfamilien | Führungskräfte

Keine Rechtsform, keine Unternehmensstruktur, keine Nachfolgeregelung ist auf alle Zeiten die richtige. Wir finden die für Sie ideale und steuerlich optimale Gestaltung.
Dennoch müssen auch steuerorientierte Gestaltungen zuvörderst den außersteuerlichen Interessen aller Beteiligten gerecht werden. 

Deshalb unser Credo: Keine Gestaltung allein um der Steuerersparnis willen.