z.B. Steuervollstreckung

… der verzweifelte Mandant wird mit Steuerforderungen von 1,7 Millionen € konfrontiert, die vor 17 Jahren festgesetzt worden sein sollen, von denen der Mandant aber nichts wußte. Zahlung ist ihm absolut unmöglich. Bleibt es dabei, kann nur noch ein Insolvenzverfahren helfen, um ihn zu entschulden. Zu einem hohen Preis: sein mühsam aufgebautes Immobilien- und Kapitalvermögen wäre mit einem Schlag dahin. Akribisches Aktenstudium der Steuerakte lässt nach mehreren Monaten erkennen: die Zahlungsverjährung wurde in den zurückliegenden 17 Jahren nicht wirksam gehemmt. Die ruinös erscheinenden Nachforderungen sind tatsächlich längst erloschen.